VPB fordert: Bessere Qualifikation für WEG-Verwalter

BERLIN. "Wir halten es für höchst problematisch, dass Personen ohne ausreichenden "Sachkundenachweis" Ausführungs- und Vertretungsorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden können", kritisiert Dipl.-Ing. Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB), den aktuellen Stand der Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes (WEMoG). Der VPB fordert höhere Qualifikationen für Verwalter, als sie der Gesetzesentwurf vorsieht.

Bei der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes jetzt Ende Mai 2020 äußerten sich mehrere Sachverständige ähnlich kritisch zur geplanten geringen Qualifikation des Verwalters. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Tätigkeit, die mit nicht unerheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Verantwortung verbunden ist, von "Jedermann" ausgeübt werden kann, und der Gesetzgeber in keiner Form einen Befähigungsnachweis oder sonstige persönliche Qualifikationen verlangt", erklärt Corinna Merzyn.

Eigentumswohnungen sind aktuell die beliebteste Form des Wohneigentums. Für viele ist die Eigentumswohnung der Einstieg in den Grundbesitz, für andere eine Investition zur Absicherung der privaten Altersvorsorge. "Verwalter halten hier bundesweit Werte in Billionenhöhe in der Hand. Das ist das Vermögen Millionen privater Bauherren und Vermieter. Diese verlassen sich darauf, dass ihr Vermögen kompetent verwaltet wird. Das geht nur mit entsprechend gut ausgebildeten Verwaltern", erläutert die VPB-Hauptgeschäftsführerin. Der VPB fordert deshalb Nachbesserungen am WEMoG-Entwurf, vor allem einen ausreichenden Sachkundenachweis für Verwalter von Wohneigentumsanlagen.

Einen Sachkundenachweis für die Tätigkeit der Immobilienverwalter fordert der VPB schon lange, zuletzt bei der Gesetzesänderung 2017. Damals wurde die Berufszulassung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter neu geregelt. Der VPB hatte sich dabei auch erfolgreich dafür eingesetzt, die Zulassung als Verwalter an eine Berufshaftpflichtversicherung zu koppeln. Die Mindestversicherungssumme für diese Versicherung muss 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen. "Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihre Verwaltung regelmäßig kontrollieren sollten, sind gut beraten, sich dabei auch stets eine aktuelle Bescheinigungen der Versicherung zeigen zu lassen," mahnt VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn. "Das liegt in ihrem eigenen Interesse."

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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