VPB begrüßt Baukindergeld und fordert: Jetzt müssen auch die Länder liefern

BERLIN. Ab sofort kann das von den Koalitionspartnern beschlossene Baukindergeld beantragt werden. In den Genuss der 1.200 Euro Baukindergeld pro Jahr und Kind kommen Familien mit Kindern wie auch Alleinerziehende, die eine Wohnimmobilie kaufen und deren Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro nicht übersteigt. Die Antragsteller müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, die Anträge laufen über die bundeseigene KfW. Der Verband Privater Bauherren (VPB) hat dazu einen kostenlosen Ratgeber zusammengestellt, der ab sofort über die Website des Verbands www.vpb.de heruntergeladen werden kann. Interessierte finden den VPB-Ratgeber unter dem Menüpunkt "Services".

Der Verband Privater Bauherren begrüßt das Baukindergeld, kritisiert aber scharf, dass viele Bundesländer das Baukindergeld bei der Grunderwerbsteuer weitgehend wieder abgreifen. In Nordrhein-Westfalen werden beispielsweise auf eine 350.000 Euro teure Immobilie 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig. Das sind 22.750 Euro - und damit fast die kompletten 24.000 Euro Baukindergeld, die Familien mit zwei Kindern überhaupt bekommen können. Auch im Land der Häuslebauer, in Baden-Württemberg, schlägt bei einem preisgleichen Objekt die Grunderwerbsteuer in Höhe von fünf Prozent mit 17.500 Euro zu Buche. Und sogar in Bayern, das als einziges Bundesland nach wie vor nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer eintreibt, geht bei einem 350.000-Euro-Objekt das komplette Baukindergeld fürs erste Kind allein für die Grunderwerbsteuer von 12.250 Euro wieder drauf.

"Mit dem Baukindergeld trägt der Bund nun nach vielen Jahren endlich wieder etwas zur Bauförderung von jungen Familien bei", konstatiert VPB-Hauptgeschäftsführerin Dipl.-Ing. Corinna Merzyn. "Das ist überfällig, denn gerade private Bauherren schultern bereits heute viele Lasten und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung." Dazu zählen die Investitionen in die Energiewende. Außerdem stellen private Kleinvermieter rund 80 Prozent der Wohnungen auf dem deutschen Markt zur Verfügung. Sie bauen und unterhalten das Gros der Mietwohnungen, nicht große Wohnungsbaukonzerne. Damit sorgen die privaten Bauherren auch für ihr eigenes Alter vor und fallen der öffentlichen Hand später nicht zur Last. "Höchste Zeit, dass sich nun auch die Länder bewegen", fordert die VPB-Geschäftsführerin. "Sie haben es in der Hand und könnten durch eine Einigung zur Senkung der Grunderwerbsteuer oder einen Freibetrag zumindest für die erste Familienwohnung erheblich dazu beitragen, dass das Baukindergeld auch wirklich bei den Familien ankommt und nicht von einer staatlichen Stelle einfach an die nächste weiter transferiert wird."


Den VPB-Ratgeber "Baukindergeld - so geht's" können Interessierte ab sofort kostenlos hier herunterladen. "Fragen und Antworten" zum Thema Baukindergeld haben wir hier zusammengestellt.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

Pressekontakt: Tel: 030 27890122, E-Mail: presse@vpb.de